Weitere Entscheidung unten: KG, 06.06.1985

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   KG, 06.06.1985 - 4 Ws 50/85   

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https://dejure.org/1985,22509
KG, 06.06.1985 - 4 Ws 50/85 (https://dejure.org/1985,22509)
KG, Entscheidung vom 06.06.1985 - 4 Ws 50/85 (https://dejure.org/1985,22509)
KG, Entscheidung vom 06. Juni 1985 - 4 Ws 50/85 (https://dejure.org/1985,22509)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 08.02.1994 - VII R 88/92

    Zum Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Benennung des Namens eines

    Soweit in der Rechtsprechung und Literatur insoweit eine einschränkende Anwendung des Steuergeheimnisses vertreten wird, ist dem nicht zu folgen (vgl. Beschluß des Kammergerichts vom 6. Juni 1985 Zs 1048/84 - 4 Ws 50/85, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 1971; Spanner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 30 AO 1977 Rdnr. 94; Eilers, Schutz des Steuergeheimnisses zugunsten von Informanten der Finanzverwaltung?, Der Betrieb - DB - 1986, 19).
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Rechtsprechung
   KG, 06.06.1985 - Zs 1048/84 - 4 Ws 50/85   

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https://dejure.org/1985,6341
KG, 06.06.1985 - Zs 1048/84 - 4 Ws 50/85 (https://dejure.org/1985,6341)
KG, Entscheidung vom 06.06.1985 - Zs 1048/84 - 4 Ws 50/85 (https://dejure.org/1985,6341)
KG, Entscheidung vom 06. Juni 1985 - Zs 1048/84 - 4 Ws 50/85 (https://dejure.org/1985,6341)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Rechtsanwalts auf gerichtliche Entscheidung gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft ; Strafanzeige gegen Bedienstete der Justiz wegen des Vorwurfs der Verletzung des Steuergeheimnisses ; Voraussetzungen für eine Verletzung des Steuergeheimnisses

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1971
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus KG, 06.06.1985 - Zs 1048/84
    Der Schutz dieses Geheimnisses ist nach allgemeiner Ansicht, auch der des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1984, 2271, 2275), das Gegenstück zu den weitgehenden Offenbarungspflichten des Steuerrechts.
  • FG Nürnberg, 09.12.1981 - V 148/81
    Auszug aus KG, 06.06.1985 - Zs 1048/84
    Diese gesetzliche Erweiterung des Steuergeheimnisses versteht das FG Nürnberg (EFG 1982, 392) dahin, daß nunmehr auch der Anzeigeerstatter vor der Aufdeckung seines Namens geschützt wird.
  • BFH, 08.02.1994 - VII R 88/92

    Zum Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Benennung des Namens eines

    Soweit in der Rechtsprechung und Literatur insoweit eine einschränkende Anwendung des Steuergeheimnisses vertreten wird, ist dem nicht zu folgen (vgl. Beschluß des Kammergerichts vom 6. Juni 1985 Zs 1048/84 - 4 Ws 50/85, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 1971; Spanner in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 30 AO 1977 Rdnr. 94; Eilers, Schutz des Steuergeheimnisses zugunsten von Informanten der Finanzverwaltung?, Der Betrieb - DB - 1986, 19).

    Zu den Zwecken des Steuergeheimnisses zähle nicht, daß der Staat durch den Schutz des "Denunziantentums" seine Steuereinnahmen vermehren wolle (so Kammergericht in NJW 1985, 1971).

  • LG Saarbrücken, 02.11.2006 - 8 Qs 110/06

    Durchsuchung - Steuergeheimnis und Informantenschutz

    Es sind auch sonst keine Gründe ersichtlich, die es aus Sicht der Kammer rechtfertigen könnten, Informanten der allgemeinen Verwaltung insoweit anders zu behandeln als solche der Finanzbehörden (vgl. auch KG, NJW 1985, S. 1971, 1972).
  • LG Hamburg, 19.02.2002 - 631 Q 9/02
    Das Steuerverfahren und sein Ziel, die Steuerquellen vollständig zu erfassen und eine gesetzmäßige, gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen, sollen nicht dadurch erschwert werden, dass Auskunftspflichtige ihre Kenntnisse in der Sorge zurückhalten, sie könnten Unbefugten zugänglich werden (BverfGE 67, 100, 142 f.; KG, NJW 1985, 1971, 1972 = wistra 1985, 197).
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